Energieausweis ab 65 €
Wann ist ein Energieausweis vorzulegen?
Gem. § 16 EnEV ist der Energieausweis u.a. in folgenden Fällen vorzulegen:
- bei Neubau oder Änderung wesentlicher Bauteile
- bei Verkauf
- bei Neuvermietung bzw. Neuverpachtung
Ab wann muss der Energieausweis vorliegen?
Der Energieausweis wurde stufenweise in Abhängigkeit des Baujahres und der Gebäudenutzung seit dem 1. Juli 2008 eingeführt. Findet bei Wohngebäuden bspw. eine Neuvermietung oder ein Verkauf statt, so müssen je nach Baujahr die ersten Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 einem potenziellen Mieter oder Käufer auf Nachfrage vorgelegt werden.
Für Nichtwohngebäude muss der Energieausweis seit dem 1. Juli 2009 vorgelegt bzw. bei Gebäuden mit öffentlichen Dienstleistungen und einer Nutzfläche > 1 000 qm ausgehangen werden.
Gern können Sie hier nun schnell und einfach Ihren Energieausweis für Ihr Gebäude bestellen.
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