Gutachten Kosten
Immobilienbewertung im Online- Vergleichswertverfahren, Verkehrswertgutachten- und Marktwertermittlungskosten.
Eine Immobilienbewertung im Online- Vergleichswertverfahren erhalten Sie schon ab 149 €. Eine Besichtigung vor Ort ist nicht notwendig. Der Auftraggeber stellt dem Gutachter alle Informationen für die Erstellung der Immobilienbewertung zur Verfügung. Der Auftraggeber hat keine weiteren Kosten.
Für eine Marktwertermittlung berechnen wir pauschal 250 €. Eine Besichtigung vor Ort ist notwendig. Fahrkosten werden nach Zeitaufwand ( 35 € pro Stunde ) und 0,50 € pro gefahrenen Kilometer abgerechnet.
Der Auftraggeber stellt dem Gutachter alle Informationen und alle geforderten Unterlagen für eine Marktwertermittlung zur Verfügung.
Zusatzleistung z.B. bei der Bewertung von Wohnungs- oder Erbbaurechten, Baulasten, Renten- und Pflegeversicherungen etc. werden nach Schwierigkeitsstufen Zeithonorar ( 70 € / Stunde ) abgerechnet.
Fehlende Angaben oder Unterlagen wie Aufmass, Flächenberechnung, Beschaffung von Unterlagen und Informationen von Ämtern und Behörden werden vom Gutachter beschafft und ebenfalls nach Zeithonorar ( 70 € / Stunde ) abgerechnet.
Alle Honorarangaben verstehen sich in € und zzgl. ges. Umsatzsteuer.
Unsere Immobilienbewertung im Vergleichswertverfahren ist eine reine Online-Bewertung. Hierzu werden Vergleichswerte von Immobilienangeboten sowie Immobilienverkäufen von Internetportalen z. B. is24 verglichen und für die Bewertung zusammengefasst.
Eine Marktwertermittlung dient insbesondere einer persönlichen Preisfindung z. B. beim Kauf oder Verkauf der Immobilie oder des Grundstücks. Insbesonders Kreditinstitute Fordern bei einer Finanzierung eine entsprechende Wertermittlung.
Marktwertermittlungen sind nicht geeignet bei Gerichts- bzw. Rechtsangelegenheiten ( z. B. Erbauseinandersetzungen mit Rechtsgültigkeit ). Hierzu sollte ein gerichtlich- bzw. rechtlich anerkanntes Verkehrswertgutachten vom Sachverständigen erstellt werden. Lassen Sie sich beraten!
Das Honorar für rechtlich anerkannte Gutachten kann frei verhandelt werden, orientieren sich jedoch an der gesetzlich vorgeschriebenen HOAI § 34.
Einige ausgewählte Honorarsätze zur Orientierung
| Objektwert | Normalstufe | Schwierigkeitsstufe* |
|---|---|---|
| 50.000 | 394 | 435 |
| 75.000 | 537 | 733 |
| 100.000 | 664 | 910 |
| 125.000 | 639 | 1.062 |
| 150.000 | 725 | 1.203 |
| 200.000 | 860 | 1.432 |
| 250.000 | 977 | 1.628 |
| 300.000 | 1.071 | 1.779 |
| 350.000 | 1.149 | 1.908 |
| 400.000 | 1.266 | 2.104 |
| 500.000 | 1.318 | 2.104 |
| 750.000 | 1.563 | 2.610 |
| 1,0 Mio | 1.776 | 2.965 |
Zusatzleistung für ein Gutachten ( z.B. Aufmass, Flächenberechnung etc. oder Bewertung von Wohnungs- oder Erbbaurechten, Baulasten, Renten- und Pflegeversicherungen etc.) werden als Zeithonorar ( 70 € / Stunde ) abgerechnet. Alle Honorar-Angaben verstehen sich in € zzgl. ges. MwSt.
Gern erstellen wir Ihnen ihr persönliches Angebot!
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